FAQs & AGBs
Kinderaktionen
Ab wie vielen Jahren darf mein Kind teilnehmen?

Wir haben die Altersgrenze auf 5 Jahre anheben müssen, da wir nicht die Kapazität haben Windeln zu wechseln oder einzelnen Kindern beim Toilettengang zu helfen. Wenn ihr eure Kinder für eine Aktion anmelden möchtet, dann bitte unter der Voraussetzung, dass sie diese grundlegenden Dinge selbstständig erledigen können.

Mein Kind hat einen Förderbedarf in Kita oder Schule oder ist körperlich beeinträchtigt. Kann ich es für eine Kinderaktion bei Apfelbacher anmelden?

Am liebsten würden wir alle Kinder mitmachen lassen! Leider ist unser Gelände (noch) nicht barrierefrei und außerdem haben Kinder mit Behinderung besondere Bedürfnisse, denen wir fachlich und personaltechnisch nicht gerecht werden können.

Mein Kind möchte gerne mitmachen, traut sich aber noch nicht alleine zu bleiben. 

Eine Eingewöhnung, wie im Kindergarten, kann eine sehr zeitintensive Phase sein und bis zu ein paar Wochen dauern. Das können wir nicht stemmen. Wenn euer Kind noch keine Kita Erfahrung hat und noch nicht, die für die Kinderaktion vorgesehene Zeitspanne, getrennt von seinen Bezugspersonen sein kann, dann bitten wir euch euren Kindern noch etwas Zeit zu geben und sie erst dann anzumelden, wenn sie sich das selber zutrauen.

Kann ich als Bezugsperson mit dabei bleiben wenn mein Kind sich nicht traut?

In unseren Kinderaktionen geht es darum die Natur zu erkunden, sie verstehen zu lernen und uns in ihr stark und frei zu fühlen. Bitte seht davon ab, bei den Aktionen dabei oder in Sichtweite zu bleiben. Ihr macht euch und euren Kindern ein großes Geschenk und stärkt deren Selbstwertgefühl, wenn sie mal nicht unter der Beobachtung ihrer Bezugspersonen sind und etwas „alleine“ schaffen!

Wie kann ich meine Kinder für eine Aktion anmelden?

Im Hofladen oder für unsere Abokund*innen hier im Onlineshop können Coupons für die verschiedenen Aktionen erworben werden. Mit dem Kauf des Coupons bekommt ihr einen Anmeldebogen, AGBs und FAQs. Bitte schickt den Anmeldebogen anschließend ausgefüllt an t.okpue@bioland-apfelbacher.de

Kann ich zwischen den beiden Gruppen der Bauernbande wechseln?

Um ein Hin und Her zu vermeiden und vor allem einen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe entstehen zu lassen, entscheidet ihr euch VOR dem Kauf des Coupons welcher Gruppe ihr beitreten möchtet.

Wird mein Kind während der Aktion verpflegt?

Es ist Teil des Konzepts zu probieren und zu naschen und auch hin und wieder Erzeugnisse zu verarbeiten.Außer während der Ferienfreizeit ist in dem Sinne keine Verpflegung vorgesehen. Packt euren Kindern doch gerne einen kleinen Snack und eine Trinkflasche ein.

AGBs Kinderaktionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Umwelt- und Naturerlebnis der Apfelbacher GbR

1.Anmeldung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung von Apfelbacher GbR gilt die Veranstaltung zu den in der Buchungsbestätigung genannten Konditionen als gebucht und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Apfelbacher GbR als anerkannt. Die Buchungsbestätigung beinhaltet eine Verpflichtung zur Leistungserfüllung, insbesondere die Einhaltung der Termine und die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zeiträume.

 2.Rücktritt durch den Kunden: 
Sollte die Veranstaltung vom Kunden abgesagt werden, erheben wir folgende Rücktrittspauschalen: 
Bis 90 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Datum in der Buchungsbestätigung): 20 % der Gesamtleistungssumme. 
Bis 60 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Datum in der Buchungsbestätigung): 30 % der Gesamtleistungssumme. 
Bis 30 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Datum in der Buchungsbestätigung): 40 % der Gesamtleistungssumme.
 Bis 15 Tage vor der gebuchten Veranstaltung (Datum in der Buchungsbestätigung): 50 % der Gesamtleistungssumme. 
Bei kurzfristigen Absagen bis zudem Veranstaltungstag 90%der Gesamtleistungssumme.

 

3.Rücktritt durch Apfelbacher GbR:
Apfelbacher ist aus Sicherheitsgründen (z.B. höhere Gewalt, Sturm) berechtigt, Veranstaltungen einzuschränken bzw. abzusagen. Im Falle der Absage hat der Kunde Anspruch auf eine Ersatzveranstaltung, es sei denn, der Kunde hat die Absage oder Einschränkung durch sein Verhalten hervorgerufen. Apfelbacher GbR hat das Recht Veranstaltungen 1 Woche vor Beginn abzusagen,falls die geforderte, ausgeschriebene Minfdestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
 
 
4.Rücktritt bei aufeinander folgenden Blockveranstaltungen:

Wird die Blockveranstaltung während des Ablaufes abgebrochen, erheben wir unabhängig von der Restdauer der Veranstaltung 100 % des Gesamtpreises, bzw. behalten die bereits gezahlte Gesamtsumme zu 100 % ein.
 

 
5.Abbruch einer Veranstaltung:
Wird eine bereits begonnene Veranstaltung vor dem vereinbarten Ende durch den Kunden abgebrochen, erheben wir den vollen vereinbarten Preis für alle gebuchten Leistungen. Kommt es aus Sicherheitsgründen zum Abbruch, auch zum vorzeitigem Abbruch, oder einer Änderung im Ablauf der Veranstaltung, die außerhalb des Einflussbereiches von Apfelbacher Kinderaktionen
 (z.B. höhere Gewalt) liegt, erheben wir den vollen vereinbarten Preis für alle gebuchten Leistungen. Müssen Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen durch Apfelbacher Kinderaktionen vor dem vereinbarten Ende beendet werden, berechnen wir unabhängig von der bis dahin vergangenen Veranstaltungsdauer 100% der Gesamtleistungssumme inklusive aller vereinbarten Zusatzleistungen.

 
 6.Verspätungen des Kunden:
 
Wird eine Veranstaltung aufgrund der Verspätung des Kunden, zu einem späteren Zeitpunkt als in der Buchungsbestätigung genannten Anfangszeit begonnen, bleibt das zeitlich vereinbarte Ende der Veranstaltung davon unberührt. Die vereinbarte Aktionszeit (ohne Pausen) verkürzt sich entsprechend.   
 

 

 
7. Haftung:
Apfelbacher Kinderaktionen haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Bei Veranstaltungen die in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet 
Apfelbacher Kinderaktionen nicht in Fällen von: Unfall und Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Kunden. Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Einschränkungen, Krankheiten und besondere Verhaltensweisen sind Apfelbacher Kinderaktionen im Voraus mitzuteilen. Zur Vermeidung möglicher Gefahren und Risiken, verpflichten sich alle Teilnehmer, den Hinweisen und Anweisungen der Betreuenden uneingeschränkt zu folgen. Die Haftung infolge Nichtbeachtung von Anweisungen der Betreuenden, ist somit, soweit gesetzlich zugelassen, ausdrücklich ausgeschlossen. Apfelbacher Kinderaktionen weißt ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen stets einem besonderen Risiko unterliegen. Die fachtechnische Verantwortung liegt während der Veranstaltung bei Apfelbacher Kinderaktionen. Die Allgemeine Aufsichtspflicht liegt bei den Betreuungspersonen. 
 

8. Gerichtsstand: 
Gerichtsstand ist Bornheim im Rhein-Sieg-Kreis.