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1. Anmeldung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung von Gemüseabo Max Apfelbacher gilt die Veranstaltung zu den in der Buchungsbestätigung genannten Konditionen als gebucht und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gemüseabo Max Apfelbacher als anerkannt. Die Buchungsbestätigung beinhaltet eine Verpflichtung zur Leistungserfüllung, insbesondere die Einhaltung der Termine und die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zeiträume.
2. Rücktritt durch Kund*innen
Sollte die Veranstaltung durch die/den Kund*in abgesagt werden, erheben wir folgende Rücktrittspauschalen:
bis 15 Tage vor der gebuchten Veranstaltung: 50% der Gesamtleistungssumme
ab 15 Tagen vor der gebuchten Veranstaltung: 75% der Gesamtleistungssumme
ab drei Tagen vor der gebuchten Veranstaltung: 100% der Gesamtleistungssumme
Wird die Veranstaltung durch den/die Kund*in während des Ablaufes abgebrochen, erheben wir unabhängig von der Restdauer der Veranstaltung 100% des Gesamtpreises beziehungsweise behalten die bereits gezahlte Gesamtsumme zu 100% ein.
3. Rücktritt durch Gemüseabo Max Apfelbacher
Gemüseabo Max Apfelbacher ist aus Sicherheitsgründen (beispielsweise höhere Gewalt oder Sturm) berechtigt, Veranstaltungen einzuschränken bzw. abzusagen. In Falle einer Absage haben die Kund*innen Anspruch auf einen Ersatztermin. Sollte ein solcher nicht realisierbar sein, besteht Anspruch auf eine Rückerstattung von 50% der Gesamtleistung. Im Falle der Absage auf Grund anderweitiger Ursache (wie beispielsweise Krankheit der die Veranstaltung leitenden Person) hat der/die Kund*in Anspruch auf einen Ersatztermin beziehungsweise, wenn dies seitens Gemüseabo Max Apfelbacher nicht möglich sein sollte, auf Erstattung der Einzelveranstaltung. Gemüseabo Max Apfelbacher hat das Recht, Veranstaltungen bis zwei Tage vor Beginn abzusagen, falls die geforderte, ausgeschriebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wurde.
4. Abbruch einer Veranstaltung
Kommt es aus Sicherheitsgründen zum vorzeitigem Abbruch oder einer Änderung im Ablauf der Veranstaltung, die außerhalb des Einflussbereiches von Gemüseabo Max Apfelbacher (z.B. höhere Gewalt) liegt oder im Verhalten der/des Kund:in begründet ist, erheben wir den vollen vereinbarten Preis für alle gebuchte Leistungen.
5. Verspätung des/der Kund*in
Wird eine Veranstaltung aufgrund der Verspätung der/des Kund*in zu einem späteren Zeitpunkt als in der Buchungsbestätigung genannten Anfangszeit begonnen, bleibt das zeitlich vereinbarte Ende der Veranstaltung davon unberührt. Die vereinbarte Aktionszeit (ohne Pausen) verkürzt sich entsprechend.
6. Haftung
Gemüseabo Max Apfelbacher haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
Bei Veranstaltungen, die in Räumen und auf Grundstücken des Gemüseabo Max Apfelbacher oder Dritter stattfinden, haftet Gemüseabo Max Apfelbacher nicht in Fällen von: Unfall der/des Kund*in und Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum der/des Kund*in. Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist jede*r Teilnehmende selbst verantwortlich. Einschränkungen, Krankheiten und besondere Verhaltensweisen sind Gemüseabo Max Apfelbacher im Voraus mitzuteilen.
Zur Vermeidung möglicher Gefahren und Risiken, verpflichten sich alle Teilnehmende den Hinweisen und Anweisungen der die Veranstaltung leitenden Person uneingeschränkt zu folgen.
Die Haftung infolge Nichtbeachtung von Anweisungen dieser, ist somit - soweit gesetzlich zugelassen - ausdrücklich ausgeschlossen. Gemüseabo Max Apfelbacher weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen stets einem besonderen Risiko unterliegen. Die fachtechnische Verantwortung sowie die allgemeine Aufsichtspflicht liegen während der Veranstaltung bei Gemüseabo Max Apfelbacher.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bornheim im Rhein-Sieg-Kreis.